Leistungen der Krankenkasse

  • Behandlungspflege (SGB V)
  • Intensivmedizinische Pflege bis zu 24 Stunden
  • Palliativpflege
  • Atemstimulierende und Sekret fördernde Maßnahmen
  • Medikamentengabe
  • Infusionstherapie
  • Wundversorgung
  • Tracheostomaversorgung
  • Magensonde / PEG Versorgung
  • Anleitung und Beratung der Familie
  • .......

Für die Behandlungspflege stellt Ihr Kinderarzt oder die Klinik eine Verordnung aus. Die Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen.

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Gesundheits-und (Kinder)krankenschwestern, - pfleger

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