Leistungen der Pflegekasse
- Grundpflege
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Verhinderungspflege § 39
Die Pflegekasse übernimmt für längstens 4 Wochen im Kalenderjahr bis max. 1510€ die Kosten, wenn eine Pflegeperson aus verschiedensten Gründen verhindert ist. -
zusätzliche Betreuungsleistungen § 45 a/b
§45a: Im Einzelfall wird hierfür der Anspruch des Pflegebedürftigen vom MDK geprüft und festgelegt. Mind. 100 €/Monat , Max. 200 €/Monat.
§45b : Zweckgebundener Betrag von 460 € jährlich -
Beratungseinsätze § 37.3
Pflegebedürftige haben die Verpflichtung, eine Beratung zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen.
Bei Pflegestufe I + II halbjährlich
Bei Pflegestufe III vierteljährlich
Die Beratung dient der Sicherung der Pflege zu Hause und bietet Hilfestellung bei praktischen und pflegerischen Fragen.
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