Leistungen der Pflegekasse

  • Grundpflege
  • Verhinderungspflege § 39
    Die Pflegekasse übernimmt für längstens 4 Wochen im Kalenderjahr bis max. 1510€ die Kosten, wenn eine Pflegeperson aus verschiedensten Gründen verhindert ist.
  • zusätzliche Betreuungsleistungen § 45 a/b
    §45a: Im Einzelfall wird hierfür der Anspruch des Pflegebedürftigen vom MDK geprüft und festgelegt. Mind. 100 €/Monat , Max. 200 €/Monat.
    §45b : Zweckgebundener Betrag von 460 € jährlich
  • Beratungseinsätze § 37.3
    Pflegebedürftige haben die Verpflichtung, eine Beratung zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen.
    Bei Pflegestufe I + II halbjährlich
    Bei Pflegestufe III vierteljährlich
    Die Beratung dient der Sicherung der Pflege zu Hause und bietet Hilfestellung bei praktischen und pflegerischen Fragen.

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