- Behandlungspflege (SGB V)
- Intensivmedizinische Pflege bis zu 24 Stunden
- Palliativpflege
- Atemstimulierende und Sekret fördernde Maßnahmen
- Medikamentengabe
- Infusionstherapie
- Wundversorgung
- Tracheostomaversorgung
- Magensonde / PEG Versorgung
- Anleitung und Beratung der Familie
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Für die Behandlungspflege stellt Ihr Kinderarzt oder die Klinik eine Verordnung aus. Die Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen.